Allgemeine Lizenz-, Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der VIOSO GmbH
Stand: August 2008
I. Allgemeines
1. Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Käufer) der Software und Dienstleistung der VIOSO GmbH (VIOSO) abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
II. Vertragsabschluss
1. Schriftliche Angebote von VIOSO sind hinsichtlich Preis-, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung von Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten VIOSO nicht zur Lieferung. Mündlich erteilte Auskünfte von VIOSO-Mitarbeitern sind ohne Gewähr.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telefonische Aufträge nimmt VIOSO nur auf Gefahr des Käufers an.
3. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, bei der Auftragserfassung, in Rechnungen und sonstigen Erklärungen ist VIOSO berechtigt, die Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbesserung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
III. Lieferung der Software
1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. VIOSO ist zu Teillieferungen berechtigt.
2. VIOSO sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 326 BGB vom Vertrag zurücktreten.
3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei VIOSO oder deren Lieferanten, insbesondere Verkehrs und Betriebsstörungen berechtigen VIOSO, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Käufer hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich VIOSO im Verzug befindet.
IV. Preise
1. Alle Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sofern nicht anders angegeben. Die in Angeboten genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der VIOSO-Programme. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet.
V. Beanstandung und Gewährleistung
1. VIOSO gewährt gegenüber dem Käufer von Software auf Datenträger, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet wurde, fehlerfrei lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Lizenznehmer innerhalb von 12 Monaten ab Erstlieferung Ersatz.
2. VIOSO leistet Gewähr für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Software, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend der Lizenzvereinbarung (IX).
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Datum der Rechnung über die gelieferte Software. Die Gewährleistung geht dahin, dass VIOSO nach Wahl entweder die gelieferte Software instandsetzen, zur Gutschrift zurücknehmen oder neu liefern wird. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn VIOSO den Mangel nicht beheben kann. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite verändert wird. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Liefergegenstand durch unsachgemäße Installation oder falsche Handhabung zurückzuführen ist. Die Gewährleistung erlischt schließlich, wenn gesetzliche oder von VIOSO erlassene Installations- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden, bzw. wenn Systemvoraussetzungen des Zielsystems nicht den Anforderungen der VIOSO-Software genügen.
VI. Eigentumsvorbehalt und Pfändungen
1. Die Software wird unter dem Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung Eigentum von VIOSO. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel oder Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung der Ansprüche von VIOSO.
VII. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
1. VIOSO-Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen.
2. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno.
3. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken begegnen, ist VIOSO berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so werden sämtlichen Forderungen von VIOSO ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Bahrzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn Wechsel oder Schecks herein genommen wurden. In jedem dieser Fälle ist VIOSO berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Firstablauf vom Vertrag Zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Außendienstmitarbeiter (Vertreter) von VIOSO sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.
VIII. Lizenzbedingung für Software
1. Durch den Erwerb von VIOSO-Software wird der Käufer zum Lizenznehmer dieser Software. Dadurch gelten für den Käufer die unter IX aufgeführten Vertragsbedingungen:
IX. Lizenzvereinbarung
1. Vertragsgegenstand ist das gesendete/auf Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, sowie falls vorhanden die Bedienungsanleitung.
2. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
3. VIOSO gewährt dem Käufer das einfache und persönliche Recht (Lizenz), die gelieferte Software auf einem einzelnen Computer zu nutzen. Weitergehende Rechte bedürfen gesonderter Vereinbarungen. Eine Weitergabe der Software an Dritte, ein Vermieten oder Verleihen oder eine kostenlose Weitergabe ist ausdrücklich untersagt (ausgenommen DEMO-/Testversionen und Freeware).
4. Es ist ausdrücklich untersagt, die gelieferte Software, gleich welcher Art zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren oder als Grundlage eigener Software/eigener Veröffentlichungen zu verwenden.
5. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. VIOSO macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet die VIOSO entstehen. Eine bekannt werdende Urheberrechtsverletzung führt unweigerlich zur Anzeige.
6. VIOSO ist berechtigt, Softwarepflege nach eigenem Bemessen zu betreiben. Ein Austausch oder eine Aktualisierung der Software auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung einer von VIOSO festgelegten Servicegebühr.
7. Aus den unter IX 2. genannten Gründen übernimmt VIOSO keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit der Software und eventueller dadurch entstandener Schäden. Insbesondere übernimmt VIOSO keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet. VIOSO haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Verantwortung für die richtige Wahl und die Folgen der Anwendung, sowie der damit beabsichtigten Resultate trägt allein der Lizenznehmer.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Der Geschäftssitz von VIOSO ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. VIOSO ist jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung im Ausland.
XI. Schlussbestimmung
1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von VIOSO.



